Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherungen:

Mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen kann eine Abrechnung erfolgen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe, bei der Beamte versichert sind, ist eine Abrechnung möglich. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl vonTarifen, die die Kassenleistung einer Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang abdecken. So kann beispielsweise die Stundenzahl beschränkt sein oder eine Zuzahlung nötig sein. Auch das Antragsverfahren variiert von Versicherung zu Versicherung. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen erkundigen.
Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Privatliquidation:

Übernimmt Ihre private Krankenversicherung keine Kosten für Psychotherapie oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten lieber selbst übernehmen, entfällt natürlich das Antragsverfahren. Ich stelle Ihnen dann die Sitzungen in Rechnung, die Höhe des Honorars orientiert sich an den Sätzen der Krankenversicherungen.